Richtlinien
für Mannschaftskämpfe im WRV -Pokal 2009 des Württembergischen Ringerverbandes
Stand: 18.02.2009
WRV Sportreferent
Manuel Senn
Baurstr.31 70806 Kornwestheim
Tel. 07154/80 47 25 - Fax. 07141-16-81034 - Email: sportwartsenn@aol.de
1. Allgemeine Bestimmungen
Die Kämpfe werden nach den "Sonderbestimmungen für Mannschaftskämpfe im Ringen" in der
jeweils neuesten Fassung des DRB durchgeführt. Der Württembergische Ringerverband e. V.
(WRV) erlässt zusätzlich folgende Bestimmungen.
2. Austragungstermine
2.1 Die Kämpfe werden in der Regel samstags ausgetragen.
Gewichtsfeststellung: 19:30 Uhr
Einmarsch: 19:50 Uhr
Kampfbeginn: 20:00 Uhr (auf der Matte)
2.2 Kampfverlegungen sind in Abstimmung beider Vereine mit dem Sportwart möglich. In Streitfällen entscheidet der Sportwart des WRV.
2.3 Die Kämpfe werden nach Meldeschluss und nach der Auslosung vom Sportwart im Zeitraum Mai 2009 – Juli 2009 terminiert.
3. Einzelnachholkämpfe
3.1 Es werden grundsätzlich keine Einzelnachholkämpfe genehmigt.
4. Ausstattung der Wettkampfstätte
Zur Ausstattung der Wettkampfstätte gehören:
4.1 Eine Matte mit einer runden Kampffläche und
folgenden Mindestmaßen
- zentrale Kampffläche - Durchmesser 5,0 m
- Passivitätszone - roter Streifen 1,0 m
- Sicherheitszone - Umrandung 1,0 m
Der Sicherheitsabstand zwischen Matte und Zuschauern
bzw. Hallenwand beträgt 1,0 m.
Die Matte muss vor dem Kampf mit Desinfektionsmittel
gereinigt werden.
4.2 Ein Tisch für Zeitnehmer und Listenführer, der in
unmittelbarer Mattennähe stehen und von den
Zuschauern abgegrenzt sein muss, mit
- 1 Zeitnehmerstoppuhr als Standstoppuhr oder
Stoppuhr über eine Anzeigetafel
- 2 Handstoppuhren für Verletzungszeiten
- 1 Tafel für die Kampfpunkteanzeige mit Verwarnungsanzeige
rot und blau sowie die Minutenanzeige
-1 Gong als akustisches und 1 Schaumgummi Wurf
Kissen als optisches Signal zur Kampfbeendigung
-1 Tafel für den Stand der gewonnenen Kampfabschnitte
- 1 Anzeigetafel für den Stand des Mannschaftskampfes
(die Lautsprecheranlage allein genügt
nicht)
-1 Eimer mit Wasser und Alkohol oder sonstigem
Desinfektionsmittel für die Mattenreinigung.
5. Getränkeverkauf/Getränke zur Betreuung
Bei allen Mannschaftskämpfen dürfen in der Veranstaltungsstätte
Getränke nur in Papp- oder Plastikbechern
zum Ausschank kommen. Zuwiderhandlungen
sind vom Kampfrichter auf dem Protokoll
zu vermerken und werden mit einem Ordnungsgeld
von 50,00 € belegt.
Zur Betreuung der Ringer dürfen keine Glasflaschen
verwendet werden.
Das Foyer oder ein abgeschlossener Nebenraum
zählen nicht zur Veranstaltungsstätte im Sinne
dieser Vorschrift.
6. Startberechtigung
6.1 Im WRV - Pokal kann in einer Mannschaft
ein Nicht-Deutscher Ringer starten (einschl. EU -
Angehörige).
Zusätzlich können unbegrenzt Nicht-Deutsche
Ringer eingesetzt werden, wenn sie in Deutschland
geboren wurden. Der Nachweis ist durch den
eingetragenen Geburtsort im Startausweis oder
durch Vorlage einer Geburtsurkunde bzw. einer
beglaubigten Abschrift der Geburtsurkunde geführt.
Ferner werden „Nicht-Deutsche“, denen
vor dem 14. Lebensjahr ein Startausweis einer
DRB-LO ausgestellt wurde, ebenfalls wie Deutsche
behandelt. Weiterhin werden Nichtdeutsche wie
Deutsche behandelt, wenn sie mindestens 6 Jahre
in der BRD einen festen Wohnsitz mit Arbeitserlaubnis
haben, ein Sozialversicherungsnachweis/
Schulbescheinigung muss erbracht werden.
Auf der Wiegeliste und im Wettkampfprotokoll
sind folgende Abkürzungen zu verwenden:
N Nichtdeutscher
J Jugendlicher
JN Jugendlicher Nichtdeutscher
ND Nicht Deutscher. in Deutschland geb. und
Nichtdeutscher mit Sonderstartberechtigung
JND Jugendlicher Nichtdeutscher, in
Deutschland geboren
6.2 Startberechtigungen von Jugendlichen
Jugendliche können ab dem Tag der Vollendung
ihres 14. Lebensjahres eingesetzt werden. Ausnahme bildet das Gewicht von 50 Kg. Hier sind Jugendliche des Jahrgangs 1995 startberechtigt. Das Mindestgewicht beträgt 42,1 Kg.
6.3 Starberechtigung von weiblichen Aktiven
Der Einsatz von Frauen und weiblichen Jugendlichen
in einer Männermannschaft ist nicht zulässig.
7. Waage/Wiegen/Wettkampfkleidung
7.1 Zugelassen sind nur Waagen, die den Eichvorschriften entsprechen. Bei Verwendung einer Digitalwaage ohne Eichstempel ist das Zertifikat bzw.
eine Bestätigung des Herstellers über Eichung
und Dauer vorzulegen. Auf einen gültigen Eichstempel/
Bestätigung ist zu achten; bei Verwendung
einer Waage ohne Eichstempel/
Bestätigung wird ein Ordnungsgeld von 50,00 €
erhoben.
7.2 Der Ringer der gastgebenden Mannschaft wird
jeweils zuerst gewogen.
7.3 Die Ringer werden im Trikot gewogen.
Ein Gewichtsabzug für das Trikot erfolgt nicht.
Unter dem Trikot kann eine leichte Hose getragen
werden. Als leichte Hose im Sinne dieser Bestimmung
gilt eine Badehose, ein Slip oder Suspensorium.
Trägt der Ringer mehr als eine leichte Hose,
ist er wegen versuchter Manipulation (Untergewicht;
Aufrücken) von der Wiegeliste zu streichen
und zählt nicht zur Mannschaft.
7.4 Die Ringer des gastgebenden Vereins haben im
roten, die Gäste im blauen Trikot anzutreten.
Die Ringer haben dafür Sorge zu tragen, dass
sich die Schnürsenkel der Ringerschuhe während
des Kampfes nicht öffnen. Die Schnürsenkel sind
entsprechend abzukleben oder mit einem handelsüblichen Überzieher zu versehen.
8. Haut Veränderungen/Hauterkrankungen
Ringer, die sichtbare oder auffällige Haut Veränderungen haben, müssen vom Kampfrichter an der Waage abgewiesen werden, wenn sie kein fachärztliches Attest (Facharzt für Hautkrankheiten –
Dermatologe) vorlegen, aus dem hervorgeht,
dass die Haut Veränderung bzw. -erkrankung nicht
infektiös ist und dass sie für andere Sportler keine
Gefährdung darstellt. Das Attest darf nicht älter
als 8 Tage sein. Die Mitglieder der DRB Ärztekommission
sind ebenfalls zur Ausstellung
des Attestes berechtigt.
Wird ein Ringer wegen einer Hauterkrankung
nach dem Wiegen abgewiesen, zählt er trotzdem
zur Mannschaft.
Hautauffälligkeiten
Beim Versuch der Manipulation zum Verdecken
einer ansteckenden Hautkrankheit hat der Ringer und der Mannschaftsführer mit einer Anzeige zu rechnen.
9. Kampffolge/Stilart
50 kg Freistil
120 kg Freistil.
55 kg gr.-röm.
96 kg gr.-röm.
60 kg Freistil
84 kg Freistil
66 kg gr.-röm.
74 kg B gr.-röm.
74 kg A Freistil
10. Betreuer/Ringer
10.1 Die Betreuung an der Ecke darf nur von einem
Trainer oder Betreuer erfolgen.
(Ausnahme: in der Pause zwei).
10.2 Während des gesamten Kampfverlaufs dürfen
Ringer, die nicht direkt am Kampfgeschehen beteiligt
sind, sich nicht direkt an der Matte aufhalten.
Es muss mindestens 1 Meter Sicherheitsabstand
eingehalten werden.
11. Kampfzeit
Die Kampfzeit beträgt maximal 5 x 2 Minuten,
zwischen den Kampfabschnitten je 30 Sekunden
Kampfpause.
Maximal Verletzungszeit- bzw. Unterbrechungszeit
je Ringer 2 Minuten. Verlängerung nach 0:0
eines Kampfabschnittes maximal 30 Sekunden.
Um eine einwandfreie Versorgung von blutenden
Wunden zu gewährleisten, wird keine Verletzungszeit
gestoppt.
Sollten sich sonstige Änderungen ergeben, gelten
die DRB -Richtlinien 2008.
Es gilt im Besonderen das neue Regelwerk der FILA.
12. Pause
Nach dem 4. Kampf wird eine Pause von 15 –20
Minuten eingelegt. Die Dauer der Pause wird der
Gastmannschaft und dem Kampfrichter unmittelbar
nach dem Wiegen bekannt gegeben.
13. Punktewertung
13.1 Jede Kampfrunde hat einen Sieger.
Sieger eines Einzelkampfes ist der Ringer der
drei Kampfrunden gewonnen hat.
Bei Punktgleichstand nach 2 Minuten 1:1, 2:2,
3:3 usw. zählt:
a) Die Anzahl der wenigsten Verwarnungen
b) Die Anzahl der höchsten Wertungen
c) Bei Gleichstand entsch. die letzte Wertung
13.2 Mannschaftspunkte
Schultersieg, kampfloser Sieg,
Sieg durch Disqualifikation, Über- oder Untergewicht, Aufgabe, Überschreiten der Verletzungszeit 4 : 0
Techn. Überlegenheitssieg; Sieger gewinnt 3
Runden alle durch Abbruch (6 Punkte Vorsprung,
5er Wertung oder 2x3er-Wertung)
Verlierer gewinnt keine Runde 4 : 0
Elf Punkte Differenz ohne Kampfrundenverlust 4:0
Technische Überlegenheit bei Gewinn von 3 Kampfrunden oder Elf Punkte Differenz, Verlust einer Kampfrunde 4:1
Technische Überlegenheit bei Gewinn von 3 Kampfrunden oder Elf Punkte Differenz, Verlust zweier Kampfrunden 4:2
Punktsieg; Sieger gewinnt 3 Runden, Verlierer
gewinnt keine Runde 3 : 0
Punktsieg; Sieger gewinnt 3 Runden
Verlierer gewinnt eine Runde 3 : 1
Punktsieg; Sieger gewinnt 3 Runde,
Verlierer gewinnt 2 Runden 3 : 2
Sieg von drei Kampfrunden ohne Technische Wertung. Bei nur Vergabe des Zusatzpunktes nach 30 Sekunden aus angeordneter Bodenlage im gr.röm. Stil oder Freistil-Clinch. 1:0
Disqualifikation beider Ringer 0 : 0
Anmerkung:
Gibt ein Ringer ohne ersichtlichen Grund seinen
Kampf ohne Kontaktaufnahme auf, wird er
behandelt, als wäre die Gewichtsklasse unbesetzt.
Er gilt als fehlender Ringer und zählt nicht zur Mannschaft. Der Kampfrichter muss bei einer Aufgabe zwingend eine Stellungnahme im Protokoll vermerken.
Ein Ringer gilt als eingesetzt in einer Mannschaft,
wenn er mit dem vorgeschriebenen
Gewicht einer Gewichtsklasse über die Waage
geht oder wenn er dem zulässigen Übergewicht
einen Kampf bestreitet.
14. KO -System
Abweichend von § 13, Absatz 3 Sonderbe-
Stimmungen für Mannschaftskämpfe wird folgendes
bestimmt.
Bei einem Unentschieden ist die Mannschaft eine Runde weiter, die:
1. die höhere Anzahl der Siege;
2. die höhere Anzahl der Schultersiege; kampflose
Siege, Siege durch Disqualifikation, Über-
oder Untergewicht, Aufgabe, Sieg durch
Überschreiten der Verletzungszeitwerden wie
Schultersiege behandelt;
3. die höhere Anzahl der Siege durch techn.
Überlegenheit;
4. die höhere Anzahl der Siege mit 3 : 0 Mannschaftspunkten;
5. die höhere Anzahl der Siege mit 3 : 1
Mannschaftspunkten;
6. die höhere Anzahl der Siege mit 3 : 2
Mannschaftspunkten;
7. die niedriger eingestufte Mannschaft
8. das Los
15. Start in verschiedenen Gewichtsklassen
Jeder Ringer kann bei Mannschaftskämpfen nur
eine Klasse höher starten als seinem Körpergewicht entspricht. Jugendliche (es zählt der Geburtstag
u. nicht der Jahrgang) müssen in der
Gewichtsklasse starten, die ihrem Körpergewicht
entspricht und dürfen gegen keinen zu schweren
Ringer kämpfen, der nicht mehr Jugendlicher ist.
Das Mindestgewicht für Jugendliche beträgt 50,0
kg. Ausnahme bildet das Limit bis 50 Kg, hier beträgt das Mindestgewicht 42,1 KG. Jugendliche unter 50,0 kg und Ringer mit mehr als 120,0 kg zählen nicht zur Mannschaft und werden gestrichen (bei Einsätzen von 55Kg bis 120 Kg)
16. Startausweise
Jeder Ringer hat dem Kampfgericht einen gültigen
Startausweis vorzulegen. Im Übrigen gelten die
DRB -Vorschriften der §§ 17 und 18 "Sonderbestimmungen
für Mannschaftskämpfe im Ringen".
Je fehlender Startausweis wird ein Ordnungsgeld
von 15,00 € erhoben. Startausweise mit veraltetem
Passbild (Stichtag ist der Jahrgang), werden
vom Kampfrichter eingezogen und mit den Protokollen
an den Sportreferenten geschickt und es
wird ein Ordnungsgeld von 25,00 € erhoben.
17. Kontrollmarken/ Fehlende Ringer
Der Startausweis hat auch ohne die Jahreskontrollmarke
Gültigkeit. Für das Fehlen der Kontrollmarke
des laufenden Jahres auf dem Startausweis
wird der betreffende Verein mit einem
Ordnungsgeld von 10,00 € je Startausweis und
Start belegt. Eine Jahreskontrollmarke muss nachgereicht werden.
Im Pokal kann auch ohne gültige Lizenzmarke gestartet werden. Ringer mit Wechselsperren für Mannschaftskämpfe dürfen nicht starten.
.
17.1 Fehlender Ringer
Für fehlende Ringer wird keine Gebühr erhoben
18. Kampfgericht
Die Kämpfe werden von einem Kampfrichter mit
gültiger Lizenz geleitet. Die Einteilung
der Kampfrichter erfolgt durch den Kampfrichterreferenten des WRV:
Peter Abele
Brahmsstr. 36
73430 Aalen
Tel./Fax: 07361-45585
Telefon 07361-920215 G Der
Kampfrichter muss zur Abrechnung das offizielle,
vollständig ausgefüllte WRV -Formular verwenden.
Für den Pokalwettbewerb wird eine Vergütung von 30 EUR und zusätzlichem Fahrgeld fällig (0,26 €/km)
19. Kampfergebnisdurchsage
Die Kampfergebnisse sind innerhalb 30 Minuten
nach Kampf Ende durch den gastgebenden Verein
telefonisch an:
Manuel Senn
Baurstr.31
70806 Kornwestheim
Ergebnisdienst: 0 71 54 / 80 47 25
oder, wenn möglich,
per SMS: 01 74/21 40 325 (wird bevorzugt)
durchzugeben. Veranstalter, die dieser Auflage zu
spät oder nicht nachkommen, werden mit einem
Ordnungsgeld von 10,00 € bzw. im Wiederholungsfall
25,00 € belegt. Der Kampfleiter vermerkt
das Kampf Ende auf dem Wettkampfprotokoll unter
Bemerkungen.
20. Mannschaftsprotokolle
Der gastgebende Verein hat die Wettkampfprotokolle
sorgfältig auszufüllen. Der Kampfrichter ist
verpflichtet, die Protokolle zu überprüfen und festgestellte Fehler berichtigen zu lassen.
Der gastgebende Verein hat ein ausreichend frankiertes
Kuvert bereitzuhalten. Auf die richtige
Frankierung und Adressierung hat der Kampfrichter
zu achten. Unmittelbar nach dem Kampf hat
der Kampfrichter das Wettkampfprotokoll in einfacher
Ausfertigung, die Punktezettel und die Wiegelisten
an den Ligenreferenten einzusenden:
Manuel Senn
Baurstr.31
70806 Kornwestheim
Telefon 07154-804725
Telefax 07141-16-81034
21. Auflagen für den Veranstalter
Der Veranstalter hat einen geeigneten Zeitnehmer
zu stellen. Der Zeitnehmer zählt zum Kampfgericht
und muss namentlich im Wettkampfprotokoll
festgehalten werden. Des Weiteren sind für die
Listenführung und die Bedienung der Punkteanzeige
und Verwarnungstafeln 2 geeignete Personen
abzustellen. Der Gastmannschaft sind am
Wettkampftisch 2 Plätze für die Zeit- und Punktekontrolle zur Verfügung zu stellen. Zusätzlich sind
für Ringer und Ersatzringer, einen Trainer oder
Betreuer und einen Masseur in Mattennähe ausreichend
Plätze zur Verfügung zu stellen. Der Veranstalter ist für einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltung verantwortlich. Ein ausreichender Sanitätsdienst muss zur Verfügung stehen (DRK, Malteser, ASB...). Der Veranstalter muss einen Ordnungsdienst stellen, die Ordner sind durch Armbinden zu kennzeichnen. Zwei der Ordner müssen namentlich im Wettkampfprotokoll
festgehalten werden. Beim Fehlen des Sanitätsdienstes
bzw. des Ordnungsdienstes wird ein
Ordnungsgeld von 50,00 € erhoben.
22. Proteste
Proteste sind sofort beim Kampfgericht anzuzeigen
und müssen spätestens bis zur Unterzeichnung
des Kampfprotokolls mit kurzer Begründung
in dieses eingetragen werden. Der Kampfrichter
ist verpflichtet, die Protestbegründung in das
Kampfprotokoll aufzunehmen.
Die Protestgebühr und die schriftliche Begründung
des Protestes sind innerhalb von sieben Tagen
einzuzahlen bzw. einzureichen.
Die Protestgebühr von 75,00 € ist auf das Konto
des WRV zu überweisen (gleiches gilt auch für
sonstige Proteste).
Für alle Rechtsstreitigkeiten und Anzeigen ist der
Vorsitzende des RA 1
Robert Lorch
Enzstraße 29
70376 Stuttgart
Telefon: 07 11 / 5 98 27
Telefax: 07 11 / 5 30 61 22
zuständig.
26. Rücktritt von Mannschaftskämpfen
26.1 Ein Verein, der aus dem laufenden Wettbewerb seine Mannschaft zurückzieht muss seinem zu gelosten Gegner eine Entschädigung von 100,00 EUR zahlen. Die kampflose Mannschaft ist eine Runde weiter.
27. Gelbe und rote Karten
Hier gelten die neusten Bestimmungen des
DRB. Zusätzlich bewirkt die 2.gelbe Karte eine Sperre für die nächste Runde.
28. Getränkeverkauf/Getränke zur Betreuung/Rauchverbot
28.1 Bei allen Mannschaftskämpfen dürfen in der Veranstaltungsstätte Getränke nur in Papp- oder Plastikbechern zum Ausschank kommen. Zuwiderhandlungen sind vom Kampfrichter auf dem Protokoll zu vermerken und werden mit einem Ordnungsgeld von 50,00 € belegt.
Zur Betreuung der Ringer dürfen keine Glasflaschen
verwendet werden.
Das Foyer oder ein abgeschlossener Nebenraum
zählen nicht zur Veranstaltungsstätte im Sinne
dieser Vorschrift.
28.2 (Neu!) Rauchverbot – In der Wettkampfstätte herrscht Rauchverbot, das gilt auch für die Foyers. Das Rauchen ist nur außerhalb des Gebäudes oder in abgeschlossenen separaten Raucherzonen zulässig.
29. Siegerauszeichnung
Der Sieger erhält einen Wanderpokal der vom Württembergischen Ringerverband gestiftet wurde und momentan im Besitz des Titelverteidiger AB Aichhalden ist.
Plätze 1-4 werden mit Pokalen ausgezeichnet.
Ein Startgeld ist keines zu entrichten.
30. Schlussbestimmungen und Entscheidungen
im Streitfalle
Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit Ausscheiden aus dem Wettbewerb werden durch das Schiedsgericht entschieden.
In sonstigen Streitfällen entscheidet die zuständige
Instanz. Deren Entscheidung ist für alle Parteien
rechtsverbindlich.
Soweit in den vorliegenden Richtlinien keine eindeutigen
Regelungen getroffen wurden, gelten die
Bestimmungen und Ordnungen des WRV und des
DRB. Es ist nach sportlichen Grundsätzen zu entscheiden.
Als Entscheidungshilfen können die
Grundsätze des BGB, des StGB, der StPO und
der ZPO herangezogen werden.
Württembergischer Ringerverband e.V.
Vizepräsident Sport Eckhard Fehrenbach
Sportwart Manuel Senn