Home
News
Beruf
Groundhopping
Tischtennis
Fußball
Dart
Ringen
News
Wechsel
Bestenlisten
Senno beim Ringen
DM 2022
WRV-Pokal 2008
WRV-Pokal 2009
WRV-Pokal 2010
WRV-Pokal 2011
WRV-Pokal 2012
WRV-Pokal 2013
WRV-Pokal 2014
WRV-Pokal 2015
Team RegionStuttgart
Fun
Gästebuch
Galerie
Kontakt-Formular
Impressum


Besucher seit 1.4.2021
Besucher seit 01.04.2021

aximaus

 

WRV-Pokal 2009

  

Die Kämpfe werden im Zeitraum Mai-August 2009 ausgetragen. Die genaue Terminierung erfolgt durch Sportwart Manuel Senn in Absprache mit den Vereinen. Sollte keine Einigung bei der Terminwahl gegeben sein, entscheidet Sportwart Manuel Senn.

 

Gerungen wird in folgenden Gewichstklassen:

 

50 FR – 55 GR – 60 FR – 66 GR – 74 A FR – 74 B GR – 84 FR – 96 GR – 120 FR

2 Kg Toleranz sind erlaubt!

Qualifikation   09.-31.05.2009

 

Kampf

 

 

 

Wiegen

Kampfbeginn

Kampfrichter

 

 

 

 

 

 

 

PK1 – 16.05.2009

TSV Benningen

:

ASV Nendingen

11:23

 

Moser

PK2 – 29.05.2009

SV Dürbheim

:

KG Baienfurt

10:26

 

Moosmann

PK3 – 23.05.2009

TSV Meimsheim

:

KG Dewangen/Fachsenf.

8:26

 

Wollmershäuser

PK4 – 21.05.2009

AB Aichhalden

:

AV Sulgen

24:9

 

Senn, Manuel

PK5 – 16.05.2009

AB Schramberg

:

ASV Schorndorf

4:30

 

Ginsel

 

Achtelfinale  Juni 2009 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

PK6 – 20.06.2009

KVA Remseck

:

KG Kirchheim/Köngen

22:13

 

Schmierer

PK7 – 28.06.2009

ASV Schlichten

:

VFL Obereisesheim

7:27

 

Krohlas

PK8 – 26.06.2009

ASV Bellenberg

:

KSV Winzeln

6:29

 

Steidle

PK9 – 19.06.2009

SV Ebersbach

:

TSV Ehningen

7:30

 

Reich

PK10 – 06.06.2009

AV Hardt

:

RG Schw.Hall/Wüstenrot

23:12

 

Lothar Herzog

PK11 – 03.07.2009

KSV Unterelchingen

:

ASV Nendingen

16:20

 

Koch

PK12 – 20.06.2009

KG Baienfurt

:

KG Dewangen/Fachsenf.

16:21

 

Maczek

PK13  - 21.06.2009

AB Aichhalden

:

ASV Schorndorf

24:11

 

Steininger

 

 

Viertelfinale Juli 2009 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

PK14  - 18.07.2009

KVA Remseck

:

VFL Obereisesheim

19:15

 

Toepfer

PK15 - 24.07.2009

KSV Winzeln

:

TSV Ehningen

8:26

 

Ginsel

PK16 - 18.07.2009

AV Hardt

:

ASV Nendingen

7:27

 

Moosmann

PK17 - 18.07.2009 

KG Dew.Fachsenfeld

:

AB Aichhalden

18:16

 

Wollmershäuser

 

 

 

 

 

 

 

 

Finalturnier in  Ehningen 01.08.2009

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                  

 

 

 

TSV Ehningen

:

KG Dew./Fachsenfeld

15:18

 

Moosmann

 

KG Dew./Fachsenfeld

:

ASV Nendingen

12:24

 

Jutta Senn

 

TSV Ehningen

:

ASV Nendingen

12:20

 

Moosmann

 

 

 

 

 

 

 













 

  1. ASV Nendingen
  2. KG Dewangen/Fachsenfeld
  3. TSV Ehningen
  4. KVA Remseck

Richtlinien

 

für Mannschaftskämpfe im WRV -Pokal 2009 des Württembergischen Ringerverbandes

 

Stand: 18.02.2009

 

WRV Sportreferent 

Manuel Senn

Baurstr.31    70806 Kornwestheim

Tel. 07154/80 47 25  -  Fax. 07141-16-81034  - Email:  sportwartsenn@aol.de


 

 

1. Allgemeine Bestimmungen

 

 

Die Kämpfe werden nach den "Sonderbestimmungen für Mannschaftskämpfe im Ringen" in der

jeweils neuesten Fassung des DRB durchgeführt. Der Württembergische Ringerverband e. V.

(WRV) erlässt zusätzlich folgende Bestimmungen.

 

 

2. Austragungstermine

 

 

2.1 Die Kämpfe werden in der Regel samstags ausgetragen.

Gewichtsfeststellung: 19:30 Uhr

Einmarsch: 19:50 Uhr

Kampfbeginn: 20:00 Uhr (auf der Matte)

 

2.2 Kampfverlegungen sind in Abstimmung beider Vereine mit dem Sportwart möglich. In Streitfällen entscheidet der Sportwart des WRV.

 

2.3 Die Kämpfe werden nach Meldeschluss und nach der Auslosung vom Sportwart im Zeitraum Mai 2009 – Juli 2009 terminiert.

 

3. Einzelnachholkämpfe

 

3.1 Es werden grundsätzlich keine Einzelnachholkämpfe genehmigt.

 

4. Ausstattung der Wettkampfstätte

 

Zur Ausstattung der Wettkampfstätte gehören:

 

4.1 Eine Matte mit einer runden Kampffläche und

folgenden Mindestmaßen

- zentrale Kampffläche - Durchmesser 5,0 m

- Passivitätszone - roter Streifen 1,0 m

- Sicherheitszone - Umrandung 1,0 m

Der Sicherheitsabstand zwischen Matte und Zuschauern

bzw. Hallenwand beträgt 1,0 m.

Die Matte muss vor dem Kampf mit Desinfektionsmittel

gereinigt werden.

 

4.2 Ein Tisch für Zeitnehmer und Listenführer, der in

unmittelbarer Mattennähe stehen und von den

Zuschauern abgegrenzt sein muss, mit

- 1 Zeitnehmerstoppuhr als Standstoppuhr oder

Stoppuhr über eine Anzeigetafel

- 2 Handstoppuhren für Verletzungszeiten

- 1 Tafel für die Kampfpunkteanzeige mit Verwarnungsanzeige

rot und blau sowie die Minutenanzeige

-1 Gong als akustisches und 1 Schaumgummi Wurf

 Kissen als optisches Signal zur Kampfbeendigung

-1 Tafel für den Stand der gewonnenen Kampfabschnitte

- 1 Anzeigetafel für den Stand des Mannschaftskampfes

(die Lautsprecheranlage allein genügt

nicht)

-1 Eimer mit Wasser und Alkohol oder sonstigem

Desinfektionsmittel für die Mattenreinigung.

 

 

5. Getränkeverkauf/Getränke zur Betreuung

 

Bei allen Mannschaftskämpfen dürfen in der Veranstaltungsstätte

Getränke nur in Papp- oder Plastikbechern

zum Ausschank kommen. Zuwiderhandlungen

sind vom Kampfrichter auf dem Protokoll

zu vermerken und werden mit einem Ordnungsgeld

von 50,00 € belegt.

Zur Betreuung der Ringer dürfen keine Glasflaschen

verwendet werden.

Das Foyer oder ein abgeschlossener Nebenraum

zählen nicht zur Veranstaltungsstätte im Sinne

dieser Vorschrift.

 

 

 

 

6. Startberechtigung

 

6.1 Im WRV - Pokal kann in einer Mannschaft

ein Nicht-Deutscher Ringer starten (einschl. EU -   

Angehörige).

Zusätzlich können unbegrenzt Nicht-Deutsche

Ringer eingesetzt werden, wenn sie in Deutschland

geboren wurden. Der Nachweis ist durch den

eingetragenen Geburtsort im Startausweis oder

durch Vorlage einer Geburtsurkunde bzw. einer

beglaubigten Abschrift der Geburtsurkunde geführt.

Ferner werden „Nicht-Deutsche“, denen

vor dem 14. Lebensjahr ein Startausweis einer

DRB-LO ausgestellt wurde, ebenfalls wie Deutsche

behandelt. Weiterhin werden Nichtdeutsche wie

Deutsche behandelt, wenn sie mindestens 6 Jahre

in der BRD einen festen Wohnsitz mit Arbeitserlaubnis

haben, ein Sozialversicherungsnachweis/

Schulbescheinigung muss erbracht werden.

Auf der Wiegeliste und im Wettkampfprotokoll

sind folgende Abkürzungen zu verwenden:

N Nichtdeutscher

J Jugendlicher

JN Jugendlicher Nichtdeutscher

ND Nicht Deutscher. in Deutschland geb. und

Nichtdeutscher mit Sonderstartberechtigung

JND Jugendlicher Nichtdeutscher, in

Deutschland geboren

 

6.2 Startberechtigungen von Jugendlichen

Jugendliche können ab dem Tag der Vollendung

ihres 14. Lebensjahres eingesetzt werden. Ausnahme bildet das Gewicht von 50 Kg. Hier sind Jugendliche des Jahrgangs 1995 startberechtigt. Das Mindestgewicht beträgt 42,1 Kg.

 

6.3 Starberechtigung von weiblichen Aktiven

Der Einsatz von Frauen und weiblichen Jugendlichen

in einer Männermannschaft ist nicht zulässig.

 

 

7. Waage/Wiegen/Wettkampfkleidung

 

7.1 Zugelassen sind nur Waagen, die den Eichvorschriften entsprechen. Bei Verwendung einer Digitalwaage ohne Eichstempel ist das Zertifikat bzw.

eine Bestätigung des Herstellers über Eichung

und Dauer vorzulegen. Auf einen gültigen Eichstempel/

Bestätigung ist zu achten; bei Verwendung

einer Waage ohne Eichstempel/

Bestätigung wird ein Ordnungsgeld von 50,00 €

erhoben.

 

7.2 Der Ringer der gastgebenden Mannschaft wird

jeweils zuerst gewogen.

 

7.3 Die Ringer werden im Trikot gewogen.

Ein Gewichtsabzug für das Trikot erfolgt nicht.

Unter dem Trikot kann eine leichte Hose getragen

werden. Als leichte Hose im Sinne dieser Bestimmung

gilt eine Badehose, ein Slip oder Suspensorium.

Trägt der Ringer mehr als eine leichte Hose,

ist er wegen versuchter Manipulation (Untergewicht;

Aufrücken) von der Wiegeliste zu streichen

und zählt nicht zur Mannschaft.

7.4 Die Ringer des gastgebenden Vereins haben im

roten, die Gäste im blauen Trikot anzutreten.

Die Ringer haben dafür Sorge zu tragen, dass

sich die Schnürsenkel der Ringerschuhe während

des Kampfes nicht öffnen. Die Schnürsenkel sind

entsprechend abzukleben oder mit einem handelsüblichen Überzieher zu versehen.

 

 

8. Haut Veränderungen/Hauterkrankungen

 

Ringer, die sichtbare oder auffällige Haut Veränderungen haben, müssen vom Kampfrichter an der Waage abgewiesen werden, wenn sie kein fachärztliches Attest (Facharzt für Hautkrankheiten –

Dermatologe) vorlegen, aus dem hervorgeht,

dass die Haut Veränderung bzw. -erkrankung nicht

infektiös ist und dass sie für andere Sportler keine

Gefährdung darstellt. Das Attest darf nicht älter

als 8 Tage sein. Die Mitglieder der DRB Ärztekommission

sind ebenfalls zur Ausstellung

des Attestes berechtigt.

 

Wird ein Ringer wegen einer Hauterkrankung

nach dem Wiegen abgewiesen, zählt er trotzdem

zur Mannschaft.

 

Hautauffälligkeiten

Beim Versuch der Manipulation zum Verdecken

einer ansteckenden Hautkrankheit hat der Ringer und der Mannschaftsführer mit einer Anzeige zu rechnen.

 

 

9. Kampffolge/Stilart

 

50 kg Freistil

120 kg Freistil.

55 kg gr.-röm.

96 kg gr.-röm.

60 kg Freistil

84 kg Freistil

66 kg gr.-röm.

74 kg B gr.-röm.

74 kg A Freistil

 

 

10. Betreuer/Ringer

 

10.1 Die Betreuung an der Ecke darf nur von einem

Trainer oder Betreuer erfolgen.

(Ausnahme: in der Pause zwei).

 

10.2 Während des gesamten Kampfverlaufs dürfen

Ringer, die nicht direkt am Kampfgeschehen beteiligt

sind, sich nicht direkt an der Matte aufhalten.

Es muss mindestens 1 Meter Sicherheitsabstand

eingehalten werden.

 

11. Kampfzeit

 

Die Kampfzeit beträgt maximal 5 x 2 Minuten,

zwischen den Kampfabschnitten je 30 Sekunden

Kampfpause.

Maximal Verletzungszeit- bzw. Unterbrechungszeit

je Ringer 2 Minuten. Verlängerung nach 0:0

eines Kampfabschnittes maximal 30 Sekunden.

Um eine einwandfreie Versorgung von blutenden

Wunden zu gewährleisten, wird keine Verletzungszeit

gestoppt.

Sollten sich sonstige Änderungen ergeben, gelten

die DRB -Richtlinien 2008.

Es gilt im Besonderen das neue Regelwerk der FILA.

 

 

12. Pause

 

Nach dem 4. Kampf wird eine Pause von 15 –20

Minuten eingelegt. Die Dauer der Pause wird der

Gastmannschaft und dem Kampfrichter unmittelbar

nach dem Wiegen bekannt gegeben.

 

 

13. Punktewertung

 

13.1 Jede Kampfrunde hat einen Sieger.

Sieger eines Einzelkampfes ist der Ringer der

drei Kampfrunden gewonnen hat.

Bei Punktgleichstand nach 2 Minuten 1:1, 2:2,

3:3 usw. zählt:

a) Die Anzahl der wenigsten Verwarnungen

b) Die Anzahl der höchsten Wertungen

c) Bei Gleichstand entsch. die letzte Wertung

13.2 Mannschaftspunkte

Schultersieg, kampfloser Sieg,

Sieg durch Disqualifikation, Über- oder Untergewicht, Aufgabe, Überschreiten der Verletzungszeit 4 : 0

Techn. Überlegenheitssieg; Sieger gewinnt 3

Runden alle durch Abbruch (6 Punkte Vorsprung,

5er Wertung oder 2x3er-Wertung)

Verlierer gewinnt keine Runde 4 : 0

Elf Punkte Differenz ohne Kampfrundenverlust 4:0

Technische Überlegenheit bei Gewinn von 3 Kampfrunden oder Elf Punkte Differenz, Verlust einer Kampfrunde  4:1

Technische Überlegenheit bei Gewinn von 3 Kampfrunden oder Elf Punkte Differenz, Verlust zweier Kampfrunden  4:2

Punktsieg; Sieger gewinnt 3 Runden, Verlierer

gewinnt keine Runde 3 : 0

Punktsieg; Sieger gewinnt 3 Runden

Verlierer gewinnt eine Runde 3 : 1

Punktsieg; Sieger gewinnt 3 Runde,

Verlierer gewinnt 2 Runden 3 : 2

Sieg von drei Kampfrunden ohne Technische Wertung.    Bei nur Vergabe des Zusatzpunktes nach 30 Sekunden   aus angeordneter Bodenlage im gr.röm. Stil oder Freistil-Clinch.  1:0

Disqualifikation beider Ringer 0 : 0

Anmerkung:

Gibt ein Ringer ohne ersichtlichen Grund seinen

Kampf ohne Kontaktaufnahme auf, wird er

behandelt, als wäre die Gewichtsklasse unbesetzt.

Er gilt als fehlender Ringer und zählt nicht zur Mannschaft. Der Kampfrichter muss bei einer Aufgabe zwingend eine Stellungnahme im Protokoll vermerken.

Ein Ringer gilt als eingesetzt in einer Mannschaft,

wenn er mit dem vorgeschriebenen

Gewicht einer Gewichtsklasse über die Waage

geht oder wenn er dem zulässigen Übergewicht

einen Kampf bestreitet.

 

14. KO -System

 

Abweichend von § 13, Absatz 3 Sonderbe-

Stimmungen für Mannschaftskämpfe wird folgendes

bestimmt.

Bei einem Unentschieden ist die Mannschaft eine Runde weiter, die:

1. die höhere Anzahl der Siege;

2. die höhere Anzahl der Schultersiege; kampflose

Siege, Siege durch Disqualifikation, Über-

oder Untergewicht, Aufgabe, Sieg durch

Überschreiten der Verletzungszeitwerden wie

Schultersiege behandelt;

3. die höhere Anzahl der Siege durch techn.

Überlegenheit;

4. die höhere Anzahl der Siege mit 3 : 0 Mannschaftspunkten;

5. die höhere Anzahl der Siege mit 3 : 1

Mannschaftspunkten;

6. die höhere Anzahl der Siege mit 3 : 2

Mannschaftspunkten;

7. die niedriger eingestufte Mannschaft

8. das Los

 

 

 

15. Start in verschiedenen Gewichtsklassen

 

Jeder Ringer kann bei Mannschaftskämpfen nur

eine Klasse höher starten als seinem Körpergewicht entspricht. Jugendliche (es zählt der Geburtstag

u. nicht der Jahrgang) müssen in der

Gewichtsklasse starten, die ihrem Körpergewicht

entspricht und dürfen gegen keinen zu schweren

Ringer kämpfen, der nicht mehr Jugendlicher ist.

Das Mindestgewicht für Jugendliche beträgt 50,0

kg. Ausnahme bildet das Limit bis 50 Kg, hier beträgt das Mindestgewicht 42,1 KG. Jugendliche unter 50,0 kg und Ringer mit mehr als 120,0 kg zählen nicht zur Mannschaft und werden gestrichen (bei Einsätzen von 55Kg bis 120 Kg)

 

16. Startausweise

 

Jeder Ringer hat dem Kampfgericht einen gültigen

Startausweis vorzulegen. Im Übrigen gelten die

DRB -Vorschriften der §§ 17 und 18 "Sonderbestimmungen

für Mannschaftskämpfe im Ringen".

Je fehlender Startausweis wird ein Ordnungsgeld

von 15,00 € erhoben. Startausweise mit veraltetem

Passbild (Stichtag ist der Jahrgang), werden

vom Kampfrichter eingezogen und mit den Protokollen

an den Sportreferenten geschickt und es

wird ein Ordnungsgeld von 25,00 € erhoben.

 

17. Kontrollmarken/ Fehlende Ringer

 

Der Startausweis hat auch ohne die Jahreskontrollmarke

Gültigkeit. Für das Fehlen der Kontrollmarke

des laufenden Jahres auf dem Startausweis

wird der betreffende Verein mit einem

Ordnungsgeld von 10,00 € je Startausweis und

Start belegt. Eine Jahreskontrollmarke muss nachgereicht werden.

Im Pokal kann auch ohne gültige Lizenzmarke gestartet werden. Ringer mit Wechselsperren für Mannschaftskämpfe dürfen nicht starten.

.

 

17.1 Fehlender Ringer

 

Für fehlende Ringer wird keine Gebühr erhoben

 

18. Kampfgericht

Die Kämpfe werden von einem Kampfrichter mit

gültiger Lizenz geleitet. Die Einteilung

der Kampfrichter erfolgt durch den Kampfrichterreferenten des WRV:

Peter Abele

Brahmsstr. 36

73430 Aalen

Tel./Fax: 07361-45585

Telefon 07361-920215 G Der

Kampfrichter muss zur Abrechnung das offizielle,

vollständig ausgefüllte WRV -Formular verwenden.

Für den Pokalwettbewerb wird eine Vergütung von 30 EUR und zusätzlichem Fahrgeld fällig (0,26 €/km)

 

 

19. Kampfergebnisdurchsage

Die Kampfergebnisse sind innerhalb 30 Minuten

nach Kampf Ende durch den gastgebenden Verein

telefonisch an:

 

Manuel Senn

Baurstr.31

70806 Kornwestheim

Ergebnisdienst: 0 71 54 / 80 47 25

oder, wenn möglich,

per SMS: 01 74/21 40 325 (wird bevorzugt)

durchzugeben. Veranstalter, die dieser Auflage zu

spät oder nicht nachkommen, werden mit einem

Ordnungsgeld von 10,00 € bzw. im Wiederholungsfall

25,00 € belegt. Der Kampfleiter vermerkt

das Kampf Ende auf dem Wettkampfprotokoll unter

Bemerkungen.

 

20. Mannschaftsprotokolle

Der gastgebende Verein hat die Wettkampfprotokolle

sorgfältig auszufüllen. Der Kampfrichter ist

verpflichtet, die Protokolle zu überprüfen und festgestellte Fehler berichtigen zu lassen.

Der gastgebende Verein hat ein ausreichend frankiertes

Kuvert bereitzuhalten. Auf die richtige

Frankierung und Adressierung hat der Kampfrichter

zu achten. Unmittelbar nach dem Kampf hat

der Kampfrichter das Wettkampfprotokoll in einfacher

Ausfertigung, die Punktezettel und die Wiegelisten

an den Ligenreferenten einzusenden:

Manuel Senn

Baurstr.31

70806 Kornwestheim

Telefon 07154-804725

Telefax 07141-16-81034

 

 

21. Auflagen für den Veranstalter

 

Der Veranstalter hat einen geeigneten Zeitnehmer

zu stellen. Der Zeitnehmer zählt zum Kampfgericht

und muss namentlich im Wettkampfprotokoll

festgehalten werden. Des Weiteren sind für die

Listenführung und die Bedienung der Punkteanzeige

und Verwarnungstafeln 2 geeignete Personen

abzustellen. Der Gastmannschaft sind am

Wettkampftisch 2 Plätze für die Zeit- und Punktekontrolle zur Verfügung zu stellen. Zusätzlich sind

für Ringer und Ersatzringer, einen Trainer oder

Betreuer und einen Masseur in Mattennähe ausreichend

Plätze zur Verfügung zu stellen. Der Veranstalter ist für einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltung verantwortlich. Ein ausreichender Sanitätsdienst muss zur Verfügung stehen (DRK, Malteser, ASB...). Der Veranstalter muss einen Ordnungsdienst stellen, die Ordner sind durch Armbinden zu kennzeichnen. Zwei der Ordner müssen namentlich im Wettkampfprotokoll

festgehalten werden. Beim Fehlen des Sanitätsdienstes

bzw. des Ordnungsdienstes wird ein

Ordnungsgeld von 50,00 € erhoben.

 

 

 

22. Proteste

Proteste sind sofort beim Kampfgericht anzuzeigen

und müssen spätestens bis zur Unterzeichnung

des Kampfprotokolls mit kurzer Begründung

in dieses eingetragen werden. Der Kampfrichter

ist verpflichtet, die Protestbegründung in das

Kampfprotokoll aufzunehmen.

Die Protestgebühr und die schriftliche Begründung

des Protestes sind innerhalb von sieben Tagen

einzuzahlen bzw. einzureichen.

Die Protestgebühr von 75,00 € ist auf das Konto

des WRV zu überweisen (gleiches gilt auch für

sonstige Proteste).

Für alle Rechtsstreitigkeiten und Anzeigen ist der

Vorsitzende des RA 1

Robert Lorch

Enzstraße 29

70376 Stuttgart

Telefon: 07 11 / 5 98 27

Telefax: 07 11 / 5 30 61 22

zuständig.

 

26. Rücktritt von Mannschaftskämpfen

 

26.1 Ein Verein, der aus dem laufenden Wettbewerb seine Mannschaft zurückzieht muss seinem zu gelosten Gegner eine Entschädigung von 100,00 EUR zahlen. Die kampflose Mannschaft ist eine Runde weiter.

 

27. Gelbe und rote Karten

Hier gelten die neusten Bestimmungen des

DRB. Zusätzlich bewirkt die 2.gelbe Karte eine Sperre für die nächste Runde.

 

28. Getränkeverkauf/Getränke zur Betreuung/Rauchverbot

 

28.1  Bei allen Mannschaftskämpfen dürfen in der Veranstaltungsstätte Getränke nur in Papp- oder Plastikbechern zum Ausschank kommen. Zuwiderhandlungen sind vom Kampfrichter auf dem Protokoll zu vermerken und werden mit einem Ordnungsgeld von 50,00 € belegt.

Zur Betreuung der Ringer dürfen keine Glasflaschen

verwendet werden.

Das Foyer oder ein abgeschlossener Nebenraum

zählen nicht zur Veranstaltungsstätte im Sinne

dieser Vorschrift.

 

28.2 (Neu!) Rauchverbot – In der Wettkampfstätte herrscht Rauchverbot, das gilt auch für die Foyers. Das Rauchen ist nur außerhalb des Gebäudes oder in abgeschlossenen separaten Raucherzonen zulässig.

 

 

29. Siegerauszeichnung

 

Der Sieger erhält einen Wanderpokal der vom Württembergischen Ringerverband gestiftet wurde und momentan im Besitz des Titelverteidiger AB Aichhalden ist.

 

Plätze 1-4 werden mit Pokalen ausgezeichnet.

 

Ein Startgeld ist keines zu entrichten.

 

 

 

30. Schlussbestimmungen und Entscheidungen

im Streitfalle

Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit Ausscheiden aus dem Wettbewerb werden durch das Schiedsgericht entschieden.

In sonstigen Streitfällen entscheidet die zuständige

Instanz. Deren Entscheidung ist für alle Parteien

rechtsverbindlich.

Soweit in den vorliegenden Richtlinien keine eindeutigen

Regelungen getroffen wurden, gelten die

Bestimmungen und Ordnungen des WRV und des

DRB. Es ist nach sportlichen Grundsätzen zu entscheiden.

Als Entscheidungshilfen können die

Grundsätze des BGB, des StGB, der StPO und

der ZPO herangezogen werden.

 

 

Württembergischer Ringerverband e.V.

Vizepräsident Sport Eckhard Fehrenbach

Sportwart Manuel Senn

 

Top

SENNO | bummsenn@aol.com